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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sicherheit der Zivilbevölkerung im V-Fall



nairolf
23.07.2005, 01:55
Wie wäre eigentlich die öffentliche Ordnung im V-Fall aufrecht erhalten worden??

MfG

Florian

taupe
24.07.2005, 22:08
Hallo Florian,

ich verweise mal auf die Drucksache 9/2513 des hessischen Landtags. Die findet man im übrigen hier:
http://www.hessischer-landtag.de/index.cfm?rubrik=6

Interessant finde ich den ersten Satz:

"[...], daß bei Gründung der Bundesrepublik im September 1949 nach vorrherrschender Auffasung auf Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung bei Kriegshandlungen verzichtet werden sollte."

Das hat sich natürlich im Lauf der Zeit geändert...

Gruß

Michael

Harry
24.07.2005, 22:10
>Wie wäre eigentlich die öffentliche Ordnung im V-Fall aufrecht erhalten worden

Prinzipiell genauso wie im WK II...

ZS-Museum
25.11.2006, 23:37
Interessant finde ich den ersten Satz:

"[...], daß bei Gründung der Bundesrepublik im September 1949 nach vorrherrschender Auffasung auf Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung bei Kriegshandlungen verzichtet werden sollte."


Das mag verwunderlich klingen, hatte aber auch ganz konkrete rechtliche Gründe:
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 7. September 1949 durfte sich die Bundesregierung auch angesichts dieser weltpolitischen Situation unter Berücksichtigung der wehrgeographischen Lage Deutschlands keine ernsthaften Gedanken über die Sicherheit und den Schutz des Landes vor Kriegsgefahren machen. Denn die alliierten Besatzungsmächte hatten mit der Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 sowohl die Auflösung des ehemaligen Luftschutzes und seiner Organisationen als auch die Beseitigung sämtlicher noch vorhandenen Luftschutzeinrichtungen wie Schutzbunker und Sammelschutzräume angeordnet. Zwar hatten die Mitgliedsstaaten des im Jahr 1949 gegründeten NATO-Sicherheitsbündnisses den Schutz der Bundesrepublik zugesagt, doch war ihnen erst bei Ausbruch des Korea-Krieges bewusst geworden, daß ein Beitrag auch durch Westdeutschland zur gemeinsamen Verteidigung unerläßlich war. Erst nach zähen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Westalliierten stimmten diese am 27. Juli 1951 der Durchführung „ziviler Luftschutzmaßnahmen“ zu.
Die gesamte Thematik war vorher tatsächlich tabu.

Harry
26.11.2006, 01:09
Hier mal was lustiges, der gute auf dem Bild blieb allerdings der Einzige des geplanten Zivilschutzkorps...

ZS-Museum
26.11.2006, 22:46
Ja, der gute Herr Hinse, u.a. letzter Schulleiter der KatS-Schule Hessen. Ist gerade in den Ruhestand gegangen. Den Artikel aus der Quick hatte ich ihm auf sein Bitte hin zur Verabschiedung noch zugeschickt...

Harry
26.11.2006, 23:16
>Ist gerade in den Ruhestand

Ja, aber nicht ohne uns noch einige Exponate überlassen zu haben.

ZS-Museum
27.11.2006, 09:24
Ja, na fein!!! Uns öffnete er im Januar ´00 die Tore der aufgegebenen Landes-KatS-Schule zum Kombi- und Anhänger-Füllen.
Wie gesagt: Ein netter Mann!!!!!