Alles was ich dazu schreibe, bezieht sich auf den Stand von etwa 1987 – 1988.
Oben wurde das Thema bewegliche Befehlsstelle auf Brigadeebene angeschnitten.
Schauen wir uns zunächst die Vorschriftenlage dazu an.
Die HD 100/100 „Truppenführung“ kennt diesen Begriff nicht, eben so wenig wie die HDv 100/900 „Führungsbegriffe“.
Die HDv 100/200 „Führungssystem des Heeres“ definiert in der Nr. 244:
„Von einer beweglichen Befehlsstelle aus – auf der Erde oder in der Luft –kann der Truppenführer für eine begrenzte Zeit führen. Der Vorteil des unmittelbaren Einblicks und des persönlichen Einflusses am Brennpunkt des Geschehens muss sorgfältig abgewogen werden gegen den Nachteil, auf einen großen Teil der Führungsmittel verzichten zu müssen und damit zeitweilig den Überblick über die Gesamtlage zu verlieren.“
Dieser Nachteil des Führens von einer beweglichen Befehlsstelle aus wird umso gravierender, je höher die Führungsebene. Was beim Bataillon noch gut machbar ist, wird bei der Brigade je nach Auftrag und Gefechtslage schon schwierig und bei der Division oft genug unmöglich.
Eine Vorschrift wie denn jetzt eine bewegliche Befehlsstelle zusammengesetzt sein sollte, gab es bei der Bundeswehr nie, da es zur Herausgabe der geplanten HDv 100/201 Stabsdienstordnungen Brigade/Division und der HDv 100/300 Führungsunterlagen bis 1990 nicht mehr kam.
Es wurden daher an den Truppenschulen für die Bataillonskommandeurlehrgänge und das Stabsdienstpersonal, an der Offiziersschule für die Offiziersaufbildung sowie an der Führungsakademie für die Stabsoffizier- und Generalstabsoffizierausbildung Muster-Stabsdienstordnungen entwickelt, die dann in der Truppe an die jeweiligen Besonderheiten und Vorgaben durch den GDP, die StAN, die tatsächliche vorhandene Ausstattung usw. angepasst wurden.
So gab es z.B. an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst in der Lehrgruppe B (Stabsdienstpersonal) eine über Jahre hinweg immer fortentwickelte Stabsdienstordnung für eine fiktive Panzerbrigade 45, die als eine Art Muster-Stabsdienstordnung auch in der Truppevielfach Verwendung fand.
In diesen Stabsdienstordnungen wurde dann die Zusammensetzung und Ausstattung von Beweglichen Befehlsstellen geregelt.
Ich füge im Anhang Unterlagen zur Bildung beweglicher Befehlsstellen für Bataillon, Brigade und Division bei, die aus einem Lehrgang an der Führungsakademie stammen. Die dort geschilderte Zusammensetzung ist nur ein Anhalt, alles andere ist auch möglich! Z.B. können Fliegerleittrupp usw. entfallen. Theoretisch könnte der Brigadekommandeur auch einen LUCHS des Brigadespähzuges als bewegliche Befehlsstelle nutzen, wird aber dann binnen kürzester Zeit hinsichtlich unzureichender Führungsunterlagen und ungenügender Fernmeldeverbindungen an seine Grenzen stoßen. Deswegen wurde auch die theoretisch mögliche „fliegende“ bewegliche Befehlsstelle im Hubschrauber kaum genutzt, da die in der Division vorhandenen Bo 105 oder die Alouette noch weniger Möglichkeiten für Führungsmittel boten.
Nach diesen Unterlagen sind eigenständige Sicherungskräfte erst auf der Führungsebene Division vorgesehen, nämlich eine Gruppe aus dem Sicherungszug der Divisions-Stabskompanie. Auf der Brigadeebene ist dagegen nichts dergleichen eingeplant.
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