Als Folge der Nachrüstung im Rahmen des NATO-Doppelbeschlusses wurden in den 1980er-Jahren vielerorts an Ortseingängen der Bundesrepublik Schilder mit der Aufschrift »Atomwaffenfreie Zone« (bzw. ähnlichen Inhalten) aufgestellt.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.1990 ist eine derartige Erklärung der Gemeindegebiete zur »atomwaffenfreie Zone« durch die kommunalen Vertretungen unzulässig, da sie die dem kommunalen Sebstverwaltungsrecht gezogenen Grenzen überschreitet (vgl. BVerwG 7 C 37.89; http://www.servat.unibe.ch/dfr/vw087228.html).
Mit anderen Worten: Derartige Schilder stellten lediglich die Ablehnung der Kommunalvertretung gegenüber Atomwaffen dar und waren rechtlich irrelevant.
Nach der Wiedervereinigung verschwanden die meisten Schilder ohne großes Aufsehen.…

Hin und wieder entdeckt man noch ein derartiges Relikt aus des Zeiten des Kalten Krieges ……

.


Kommentar