Folgende Hubschraubereinheiten aus der Bundesrepublik Deutschland bzw. den NATO-Forces waren berechtigt innerhalb der ADIZ und somit am Grenzverlauf zur damaligen DDR bzw. CSSR Grenzüberwachungseinsätze Luft zu absolvieren.
Grenzschutzfliegerstaffel Küste, Nord, Mitte und Süd, in der Regel in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der GSK´s, sowie eingewiesene Besatzungen der Grenzschutzfliegerstaffel West bzw. der Grenzschutzfliegergruppe in Bonn-St. Augustin.
In Bayern auch Besatzungen der Hubschrauberstaffel Bayern, bei Grenzüberwachungsflügen für die Bayerische Grenzpolizei.
US-Army: Die Piloten der 4th Squadron 2th und 11th ACR in Fulda Sickels bzw. Nürnberg/Airfield.
http://www.eaglehorse.org/2_border_m...eillance_7.htm
Hubschrauber der anderen US-Einheiten hatten grundsätzlich keine Berechtigung unmittelbar an der Grenze zu fliegen.
Vereinzelt ist es jedoch vorgekommen, dass sich Piloten der grenznah stationierten Einheiten, z.B.. 3th US-ID, in der ADIZ aufhielten oder sich der Grenze näherten. Dabei ist es auch zu einem Flugunfall gekommen.
http://www.eaglehorse.org/3_home_sta...otary_wing.htm
Britische Armee: British Frontier Service in Verbindung mit Streifen der BAOR, die jeweiligen Besatungen der Rheinarmee wurden Eingewiesen, Beraten und teilweise Begleitet.
Hubschrauber der Landespolizeien Hessen, Niedersachsen und Hamburg (HH für Schleswig-Holstein) in der Regel nur im Bedarfsfall für die eigene Aufgabenwahrnehmung.
Französische Kräfte:EE 21/54 mit Hubschrauber PUMA für die luftgestützte/grenznahe VHF7UHF Erfassung. Selten in Grenznähe aufgetaucht.
Täglich fand Luftaufklärung, abgesetzt von der Grenze, mit Flächenflugzeugen statt. Zum Beispiel durch Einheiten aus Stuttgart und Wiesbaden oder Ramstein.
Thunderhorse