Leider ist nirgends die ausführliche Begründung des Urteils zu finden. Die in den oben angeführten Links genannte "Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener Nebenwirkungen" spielt bei einem Soldaten, der nach dem Soldatengesetz zu Duldung bestimmter Impfungen verpflichtet ist, nicht die geringste Rolle. Wenn der Soldat tatsächlich der Meinung ist, dass hier die "Verhältnismäßigkeit" nicht gewahrt ist, wäre ihm der Weg der Beschwerde nach der WBO offengestanden.