Hallo Forum,
ich bin über Unterlagen - unter anderem Verfügungen des Bundesamts für zivilen Bevölkerungsschutz - aus dem Jahre 1973 gestolpert...
Im Jahr 1970 (vielleicht auch davor) erfasste das BzB die hauptamtlichen Warndienst- und THW-Beschäftigten, die im Besitz einer gültigen Amateurfunklizenz waren.
Im März 1973 wurde die Erfassung - nach guten Erfahrungen - auf die ehrenamtlichen THW-Helfer ausgedehnt.
Die entsprechend berechtigten Beschäftigten und Helfer wurden zur Mitwirkung im sogenannten "Not-(funk-)netz des Bundes verpflichtet. Das BzB schrieb in seiner Verfügung vom März 73 folgendes: "[...] Das bestehende Notnetz hat sich bisher sehr gut bewährt, vor allem bei Katastropehn im Ausland. Ich beabsichtige deshalb, das Notnetz in der Bundesrepublik zu ergänzen und weiter auszubauen. [...]
Insgesamt verpflichteten sich im Jahre 1973 rund 250 ehrenamtliche THW-Helfer zur Mitwirkung.
Hat da jemand eventuell weitere zeitgenössische Infos dazu?
Viele Grüße
Simon