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Thema: Notfunknetz der Bundesrepublik

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    Rekrut Avatar von Simon
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    Standard Notfunknetz der Bundesrepublik

    Hallo Forum,

    ich bin über Unterlagen - unter anderem Verfügungen des Bundesamts für zivilen Bevölkerungsschutz - aus dem Jahre 1973 gestolpert...
    Im Jahr 1970 (vielleicht auch davor) erfasste das BzB die hauptamtlichen Warndienst- und THW-Beschäftigten, die im Besitz einer gültigen Amateurfunklizenz waren.
    Im März 1973 wurde die Erfassung - nach guten Erfahrungen - auf die ehrenamtlichen THW-Helfer ausgedehnt.

    Die entsprechend berechtigten Beschäftigten und Helfer wurden zur Mitwirkung im sogenannten "Not-(funk-)netz des Bundes verpflichtet. Das BzB schrieb in seiner Verfügung vom März 73 folgendes: "[...] Das bestehende Notnetz hat sich bisher sehr gut bewährt, vor allem bei Katastropehn im Ausland. Ich beabsichtige deshalb, das Notnetz in der Bundesrepublik zu ergänzen und weiter auszubauen. [...]

    Insgesamt verpflichteten sich im Jahre 1973 rund 250 ehrenamtliche THW-Helfer zur Mitwirkung.

    Hat da jemand eventuell weitere zeitgenössische Infos dazu?

    Viele Grüße
    Simon
    ...und noch etwas in eigener Sache: www.mach-mit-thw.de

  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu Simon für den nützlichen Beitrag:

    Rex Danny (04.08.2018)

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