Zitat Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
Auch hier wiederholt sich anscheinend die Geschichte: Das gleiche Theater gab es schon vor vierzig Jahren bei der Beförderung zum Hauptgefreiten. Die Dienstposten für Hauptgefreite gab es fast nur in den Stabs- und Versorgungskompanien, oft in den Instandsetzungszügen der Bataillone, bei der Feldküche und im Nachschubbereich. Da konnten Soldaten aus den Geschäftszimmern, aus dem S 3-Bereich im Stab, aus dem Fernmeldezug oder aus der Sanitätsgruppe noch so gut sein, man konnte sie nicht zu Hauptgefreiten befördern, weil sie eben nicht die Ausbildung (ATN) für diese Dienstposten nachweisen konnten. Dadurch gingen sehr oft hochmotivierte und leistungsstarke Mannschaften verloren, die durchaus bereit gewesen wären, sich auf 2 oder 4 Jahre zu verpflichten.
Das war bei mir selbst "damals" auch so. Mein Spieß und auch der Chef wollten es hinbekommen, dass ich zu meiner Entlassung noch zum HG d.R. befördert werden sollte bzw. vier Wochen vor Entlassung zum HG, um dann als HG d.R. abgehen zu können. Das war damals irgendwie möglich.
Allerdings gab es bei uns im Bataillon auch sehr wenige Stellen, die das ermöglichten. Eine war der Fahrer vom Bataillonskommandeur. Der wurde HG, obwohl er der größte Faulenzer im ganzen Bataillon war.

Und einer, der bei einer Übung einer Zivilistin das Leben gerettet hatte. Gut, da habe ich natürlich nichts gesagt.