In der Bundeswehr wurde die Impfpflicht gegen Corona angeordnet. Anscheinend gibt es einige Soldaten, die trotzdem diese Impfung verweigern, so dass sich eine Reihe von Disziplinarverfahren und Strafverfahren abzeichnen.
https://www.welt.de/politik/deutschl...eihen-vor.html
Ich dachte, es wäre vielleicht ganz interessant, sich mal die rechtliche Seite dieser Weigerung anzusehen.
1. Der Soldat hat angeordnete Impfungen zu dulden, insofern wird sein Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.
2. Wenn er dem Befehl, sich Impfen zu lassen, nicht nachkommt, begeht er eine Gehorsamsverweigerung (nicht Befehlsverweigerung), hier sind 2 Fallkonstellationen denkbar:
a) Er verweigert diesen Befehl, indem er sich mit „Wort oder Tat“ gegen ihn auflehnt. Hier würde z.B. schon genügen, wenn der Soldat nach Erteilung des Befehls äußert: „Ich lasse mich nicht impfen“.
b) Er beharrt darauf, den Befehl nicht zu befolgen, nachdem er wiederholt wurde. Ein geschickter Vorgesetzter wird, wenn Widerstand des Soldaten erkennbar ist, immer den Befehl wiederholen, damit der Tatbestand der Gehorsamsverweigerung immer erfüllt ist.
Die Gehorsamsverweigerung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, der Soldat gilt dann als vorbestraft, die Strafe wird im Bundeszentralregister vermerkt und erscheint im Regelfall im Führungszeugnis.
Geldstrafen sind NICHT vorgesehen!
Wehrstraftaten werden üblicherweise NICHT zur Bewährung ausgesetzt, wenn es die Wahrung der Disziplin gebietet. Bei einer Gehorsamsverweigerung kann man immer von einer Gefährdung der Disziplin ausgehen, also wird es keine Bewährung geben.
3.1. Gleichzeitig begeht dieser Soldat ein Dienstvergehen, da er schuldhaft seine Pflicht (hier: sich impfen zu lassen) verletzt.
Dienstvergehen können durch einfache Disziplinarmaßnahmen oder durch gerichtliche Disziplinarmaßnahmen geahndet werden.
Ein Strafverfahren schließt ein Disziplinarverfahren grundsätzlich nicht aus.
3.2. Einfache Disziplinarmaßnahmen werden von den Disziplinarvorgesetzten (Kompaniechef, Bataillonskommandeur, Regimentskommandeur aufwärts) verhängt. Es gibt folgende Arten:
- Verweis
- strenger Verweis
- Disziplinarbuße bis zur Höhe des einmonatigen Betrags der Dienstbezüge
- Ausgangsbeschränkung (nur gegen Soldaten, die in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen)
- Disziplinararrest (3 Tage bis drei Wochen), Zustimmung Truppendienstgericht notwendig.
KpChef: darf gegen Mannschaften und Uffz alle Maßnahmen verhängen, allerdings Disziplinararrest nur bis zu 7 Tagen. Gegen Offiziere darf er nur den Verweis verhängen.
BtlKdr: alle einfachen Disziplinarmaßnahmen, ausgenommen Disziplinararrest bei Offizieren
RgtKdr und höher: alle einfachen Disziplinarmaßnahmen.
3.3. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen werden von den Truppendienstgerichten verhängt. Hier gibt es:
- Gehaltskürzung: Kürzung um 1/20 bis 1/5 für sechs Monate bis fünf Jahre
- Beförderungsverbot: ein bis vier Jahre
- Dienstgradherabsetzung: Um einen oder mehrere Dienstgrade. Offiziere bis zum Leutnant,
Unteroffiziere, die Berufssoldaten sind, bis zum Feldwebel.
- Entfernung aus dem Dienstverhältnis
- Kürzung und Aberkennung des Ruhegehaltes: nur bei Soldaten im Ruhestand
4. Interessant bleibt die Frage, wie sich die Bundeswehr hinsichtlich der Abgabe an die Staatsanwaltschaft bei Fällen der Gehorsamsverweigerung von Impfgegner verhält. Grundsätzlich gilt hier die der sog. „Abgabeerlaß“, dieser enthält in Anhang II eine Liste von „Schweren Straftaten, die abzugeben sind, soweit es sich nicht um Ausnahmen handelt“. In diesem Anhang ist auch die Gehorsamsverweigerung aufgeführt.
Die „Ausnahme“ ist folgendermaßen definiert: „Ausnahmen können bei leichteren Fällen von Vergehen nach dem Strafgesetzbuch oder dem Wehrstrafgesetz (WStG) etwa dann angebracht sein, wenn es sich bei einem sonst untadeligen Soldaten um eine als einmalige Entgleisung anzusehende Kurzschlusshandlung handelt.“ Von einer Kurzschlußhandlung ist wohl bei einer Impfverweigung nicht auszugehen, also muss nach meiner Meinung immer an die Staatsanwaltschaft abgegeben und damit ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Grüße
Jörg