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Thema: Impfgegner bei der Bundeswehr

  1. #1
    Cold Warrior Avatar von Nemere
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    Standard Impfgegner bei der Bundeswehr

    In der Bundeswehr wurde die Impfpflicht gegen Corona angeordnet. Anscheinend gibt es einige Soldaten, die trotzdem diese Impfung verweigern, so dass sich eine Reihe von Disziplinarverfahren und Strafverfahren abzeichnen.
    https://www.welt.de/politik/deutschl...eihen-vor.html


    Ich dachte, es wäre vielleicht ganz interessant, sich mal die rechtliche Seite dieser Weigerung anzusehen.


    1. Der Soldat hat angeordnete Impfungen zu dulden, insofern wird sein Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.


    2. Wenn er dem Befehl, sich Impfen zu lassen, nicht nachkommt, begeht er eine Gehorsamsverweigerung (nicht Befehlsverweigerung), hier sind 2 Fallkonstellationen denkbar:
    a) Er verweigert diesen Befehl, indem er sich mit „Wort oder Tat“ gegen ihn auflehnt. Hier würde z.B. schon genügen, wenn der Soldat nach Erteilung des Befehls äußert: „Ich lasse mich nicht impfen“.
    b) Er beharrt darauf, den Befehl nicht zu befolgen, nachdem er wiederholt wurde. Ein geschickter Vorgesetzter wird, wenn Widerstand des Soldaten erkennbar ist, immer den Befehl wiederholen, damit der Tatbestand der Gehorsamsverweigerung immer erfüllt ist.
    Die Gehorsamsverweigerung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, der Soldat gilt dann als vorbestraft, die Strafe wird im Bundeszentralregister vermerkt und erscheint im Regelfall im Führungszeugnis.
    Geldstrafen sind NICHT vorgesehen!
    Wehrstraftaten werden üblicherweise NICHT zur Bewährung ausgesetzt, wenn es die Wahrung der Disziplin gebietet. Bei einer Gehorsamsverweigerung kann man immer von einer Gefährdung der Disziplin ausgehen, also wird es keine Bewährung geben.


    3.1. Gleichzeitig begeht dieser Soldat ein Dienstvergehen, da er schuldhaft seine Pflicht (hier: sich impfen zu lassen) verletzt.
    Dienstvergehen können durch einfache Disziplinarmaßnahmen oder durch gerichtliche Disziplinarmaßnahmen geahndet werden.
    Ein Strafverfahren schließt ein Disziplinarverfahren grundsätzlich nicht aus.

    3.2. Einfache Disziplinarmaßnahmen werden von den Disziplinarvorgesetzten (Kompaniechef, Bataillonskommandeur, Regimentskommandeur aufwärts) verhängt. Es gibt folgende Arten:
    - Verweis
    - strenger Verweis
    - Disziplinarbuße bis zur Höhe des einmonatigen Betrags der Dienstbezüge
    - Ausgangsbeschränkung (nur gegen Soldaten, die in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen)
    - Disziplinararrest (3 Tage bis drei Wochen), Zustimmung Truppendienstgericht notwendig.

    KpChef: darf gegen Mannschaften und Uffz alle Maßnahmen verhängen, allerdings Disziplinararrest nur bis zu 7 Tagen. Gegen Offiziere darf er nur den Verweis verhängen.
    BtlKdr: alle einfachen Disziplinarmaßnahmen, ausgenommen Disziplinararrest bei Offizieren
    RgtKdr und höher: alle einfachen Disziplinarmaßnahmen.

    3.3. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen werden von den Truppendienstgerichten verhängt. Hier gibt es:
    - Gehaltskürzung: Kürzung um 1/20 bis 1/5 für sechs Monate bis fünf Jahre
    - Beförderungsverbot: ein bis vier Jahre
    - Dienstgradherabsetzung: Um einen oder mehrere Dienstgrade. Offiziere bis zum Leutnant,
    Unteroffiziere, die Berufssoldaten sind, bis zum Feldwebel.
    - Entfernung aus dem Dienstverhältnis
    - Kürzung und Aberkennung des Ruhegehaltes: nur bei Soldaten im Ruhestand


    4. Interessant bleibt die Frage, wie sich die Bundeswehr hinsichtlich der Abgabe an die Staatsanwaltschaft bei Fällen der Gehorsamsverweigerung von Impfgegner verhält. Grundsätzlich gilt hier die der sog. „Abgabeerlaß“, dieser enthält in Anhang II eine Liste von „Schweren Straftaten, die abzugeben sind, soweit es sich nicht um Ausnahmen handelt“. In diesem Anhang ist auch die Gehorsamsverweigerung aufgeführt.
    Die „Ausnahme“ ist folgendermaßen definiert: „Ausnahmen können bei leichteren Fällen von Vergehen nach dem Strafgesetzbuch oder dem Wehrstrafgesetz (WStG) etwa dann angebracht sein, wenn es sich bei einem sonst untadeligen Soldaten um eine als einmalige Entgleisung anzusehende Kurzschlusshandlung handelt.“ Von einer Kurzschlußhandlung ist wohl bei einer Impfverweigung nicht auszugehen, also muss nach meiner Meinung immer an die Staatsanwaltschaft abgegeben und damit ein Strafverfahren eingeleitet werden.

    Grüße
    Jörg

  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu Nemere für den nützlichen Beitrag:

    trince (22.01.2022)

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  4. #2
    Cold Warrior Avatar von Hoover
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    Ich finde die ganze Problematik spannend. Damals zu meiner Zeit wurde gar nicht gefragt. Auslandseinsatz? Hin zum Impfen, Weißheitszähne raus, ohne Diskussion. Wer ZS war und nicht wollte, der wurde halt entlassen. BS bekamen ein Diszi.

    Heute diskutiert man sich tot und weiß anscheinend nicht, wie man damit umgehen soll. Einfach entlassen ohne Geld- und Sachbezüge. Wo ist das Problem?

    Grüße
    Frank
    "Damals, als ich in meinem Alter war..."

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  6. #3
    Cold Warrior
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    Einfach entlassen geht bei einem Zeit- oder Berufssoldaten eben nicht so ohne weiteres, da hier rechtlich ein dem Beamtenverhältnis ähnliches Dienstverhältnis besteht. Also braucht es das Truppendienstgericht, das auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkennen kann.

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  8. #4
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    Ja klar geht das über das TrDstGer, aber das ging doch früher auch innerhalb von Wochen, bei Nazis und Drogen innerhalb von Tagen.
    "Damals, als ich in meinem Alter war..."

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  10. #5
    Cold Warrior Avatar von DeltaEcho80
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    Gerade das Thema Corona-Impfung ist halt momentan auch ein gesamtgesellschaftlich "heißes Eisen". Das kannst du meines Erachtens nicht unbedingt 1:1 mit einer Impfung für den Auslandseinsatz der Bundeswehr vergleichen. Erstens waren das "damals" wirklich andere Zeiten, zweitens betraf es ja nur einen begrenzten Personenkreis. Da wäre keiner Sonntag abends dagegen spazieren gegangen. Da hätte es wahrscheinlich mehr geheißen: "Selbst schuld, wenn du den Soldatenberuf wählst".

    Hier in Mainfranken sind wir ja mit Schweinfurt in die Schlagzeilen geraten, aber auch die Mainfrankenkaserne in Volkach wurde in den Protest einbezogen. Hier haben vor Kurzem ca. 80 Impfgegner schweigend und sitzend und friedlich gegen die Impfpflicht für Soldaten protestiert.

    Sicherlich kann die Bundeswehr als Armee hier den Weg gehen mit der genannten Vorgehensweise und auch ich würde das so akzeptieren, wenn ich Soldat wäre. Schließlich habe ich ja die Pflicht zur Gesunderhaltung meines Körpers.

    Als wir damals frisch eingezogen waren, hieß es am Ende der ersten Woche: Antreten der gesamten AGA-Kompanie zur Impfung im SAN-Bereich. Hier wurden wir alle auf Befehl gegen Tetanus geimpft. Als ich dem Stabsarzt gegenüber leise Bedenken geäußert hatte, weil ich erst ein halbes Jahr davor gegen Tetanus von meinem Hausarzt geimpft worden war, hat er mir geantwortet: "Befehl ist Befehl, wenn sie einen Impfschaden davon tragen, können se die Bundeswehr ja verklagen. Überimpfen kann man nicht". Bumm, Diskussion beendet.

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  12. #6
    Cold Warrior Avatar von Hoover
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    Als wir damals frisch eingezogen waren, hieß es am Ende der ersten Woche: Antreten der gesamten AGA-Kompanie zur Impfung im SAN-Bereich. Hier wurden wir alle auf Befehl gegen Tetanus geimpft.
    Genau das meinte ich.Wir wurden niht gefragt, und es wurde nicht diskutiert. Und heute sind die Soldaten frewillig beim Bund. Wer nciht will, der geht halt.
    "Damals, als ich in meinem Alter war..."

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  14. #7
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    Zitat Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
    Einfach entlassen geht bei einem Zeit- oder Berufssoldaten eben nicht so ohne weiteres, da hier rechtlich ein dem Beamtenverhältnis ähnliches Dienstverhältnis besteht. Also braucht es das Truppendienstgericht, das auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkennen kann.
    Das hat sich durch eine umstrittene Gesetzesverschärfung geändert, jetzt geht das ganz schnell, daß man entlassen wird, was viele auch zu Recht kritisieren. Ich denke nicht, daß das verfassungsgemäß ist. Aber das wird wohl das beliebte Bundesverfassungsgericht klären, oder auch nicht. Und auch die Truppendienstgerichte sind nun alle wieder zu 100% personell vollständig besetzt, also man hat offenbar genug Richter gefunden, die das machen wollen. Die sind auf Zack. Ich war vor einem Jahr mal bei einer Verhandlung des Truppendienstgerichts Süd in München (in der Dachauerstraße), das war echt interessant, jeder kann da reingehen, weil es ja eine öffentliche Verhandlung ist. Nur ein paar kräftige Feldjäger passen auf, was in einer Gerichtsverhandlung ungewöhnlich ist, aber die waren erstaunlicherweise zu mir nett, ansonsten ist es abgelaufen wie jede andere Gerichtsverhandlung. Auch die Urkundsbeamtin war voll süß, deshalb geh ich wieder hin. Das sollte jeder mal gemacht haben.

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  16. #8
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    Zitat Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
    Als wir damals frisch eingezogen waren, hieß es am Ende der ersten Woche: Antreten der gesamten AGA-Kompanie zur Impfung im SAN-Bereich. Hier wurden wir alle auf Befehl gegen Tetanus geimpft. Als ich dem Stabsarzt gegenüber leise Bedenken geäußert hatte, weil ich erst ein halbes Jahr davor gegen Tetanus von meinem Hausarzt geimpft worden war, hat er mir geantwortet: "Befehl ist Befehl, wenn sie einen Impfschaden davon tragen, können se die Bundeswehr ja verklagen. Überimpfen kann man nicht". Bumm, Diskussion beendet.
    Als ich damals in Idar-Oberstein in der Artillerieschule war, haben wir uns gewundert, als wir die Impfpässe bekommen haben, daß im Impfpass von einer Impfung die Rede war, die wir aber tatsächlich gar nicht bekommen haben. Das was sehr merkwürdig, alle dachten damals, daß sie uns das ins Essen gemischt haben, weil wir wurden, als wir beim Arzt waren, überhaupt nicht geimpft, haben aber alle einen Stempel in den Impfpaß bekommen, daß wir geimpft worden wären. Das war schon sehr seltsam.

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  18. #9
    Cold Warrior
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    Klingt für mich dicht am Ammenmärchen vom Hängolin im Essen. Ggf. wurde der Titer bestimmt und im Impfbuch eingetragen. Oder vorgelegte zivile Impfbücher ausgewertet und umgetragen. Für eine Fälschung im Impfbuch dürfte wohl kaum ein Mediziner seine Approbation riskieren.

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  20. #10
    Cold Warrior Avatar von DeltaEcho80
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    Zitat Zitat von Stefan Steu Beitrag anzeigen
    Auch die Urkundsbeamtin war voll süß, deshalb geh ich wieder hin.
    Wenn das alleinige Motivation war und ist, lässt das tief blicken.

  21. Folgender Benutzer sagt Danke zu DeltaEcho80 für den nützlichen Beitrag:

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