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Lt.der ZDv 42/20 - Anforderung und Durchführung von Eisenbahntransport war das "Notausladen" von Kettenfahrzeugen zulässig, wenn die Lage diese erforderte. Auch der Begriff "Sprung vom Wagen" erscheint in dieser Vorschrift. Dazu waren bei den Flachwagen die Stützeinrichtungen abzusenken und die Wägen mit Verzurrketten an den GLeisen festzulegen - soweit die Lage dies zuließ. Ich füge die entsprechenden Passagen der ZDv bei (ZDv 42/20, Nr. 366 - 369 und Anlage 13).
Außerdem füge ich die komplette ZDv 42/20 bei. Hier findest Du eine Menge Deiner Fragen beantwortet, z.B. wird in Nr. 357 ff. der Einsatz von Behelfsrampen, Zerlegbaren Kopframpen oder Brückengerät zum Entladen beschrieben.
Nach meinen Erfahrungen war übrigens das Verhältnis Bundeswehr - Bundesbahn in den meisten Fällen sehr gut. Ich habe als Feldjäger oft genug mit Bahnverladung zu tun gehabt, wenn wir die Märsche zu den Verladebahnhöfen bringen oder dort abholen mussten.
DeltaEcho80 (19.05.2023), Duebbekold (19.05.2023), kato (19.05.2023), Keiler29 (19.05.2023), klaus_erl (19.05.2023), Rex Danny (19.05.2023), Stefan Steu (20.05.2023)
Beigefügtes Bild passt irgendwie zu der oben getroffenen Aussage, dass Panzer "seitlich vom Flachwagen geplumpst sind". Ist zwar ein Panzer III der Wehrmacht und kein Leopard, aber trotzdem.
Danke für die vielen Antworten! Gern würde ich auch über das Thema Kanonenbahn (eine neugebaute Eisenbahn-Direktverbindung zum Truppentransport bzw. aus strategischen Gründen unter Umgehung von Knotenbahnhöfen und damit für die Deutsche Bundesbahn wenig sinnvoll ca. 1870 gebaut von Berlin ins französische Metz) diskutieren, wenn jemand Lust hat
Kanonenbahn – Wikipedia
Bitte für die Kanonenbahn dann ein neues Thema im entsprechenden Unterforum eröffnen.
Grüße
Rex Danny
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