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Thema: Umstrukturierung der Bundeswehr (ab 2023)

  1. #351
    Cold Warrior Avatar von Nemere
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    Zitat Zitat von tannenzapfen Beitrag anzeigen
    Hier müsste Personal frei werden für die Operation „weniger Stäbe, mehr Truppe“."
    Das ist auch wieder so eine Plattidüde des Herrn Bartels. Wenn überflüssige Stäbe aufgelöst werden, kann es sich nur um Stäbe auf höheren Ebenen (Ministeriumsebene, Ämterebene) handeln. Was dort dann eventuell frei wird, sind mit Masse ältere Offiziere, darunter viele Stabsoffiziere und Feldwebel im gesetzten Alter mit erfahrungsgemäß mehr oder weniger Verwendungseinschränkungen. Das ist aber nicht das Personal, das man zum Aufstellen neuer Kampf- und Kampfunterstützungstruppen braucht. Hier sind Mannschaften erforderlich sowie jüngere, voll leistungsfähige Unteroffiziere und Offiziere. Die kann ich aber nicht aus den aufgelösten Stäben gewinnen, weil es dieses Personal dort kaum gibt.
    Zudem wird durch das Auflösen solcher Stäbe auch die ganze Beförderungssystematik gestört. Irgendwo muss ich ältere Berufssoldaten unterbringen. die nicht mehr unbedingt im hinteren Kampfraum des Schützenpanzers herumspringen können. "Früher" gab es das ganze Netz der Verteidigungsbezirks- und Verteidigungskreiskommandos, es gab die zahllosen Mobilmachungsstützpunkt, Depots usw., wo man diese älteren Semester mit Vorteil für beide Seiten unterbringen konnte. Das ist aber nicht mehr vorhanden.
    Wenn man jetzt schon Nägel mit Köpfen macht, dann müsste auch der gesamte Erwartungshorizont für Berufssoldaten geändert werden. Durch viele Verwaltungsgerichtsklagen, unterstützt durch den Bundeswehrverband, hat sich seit ca. 40 Jahren die faktisch Gesetzescharakter habende Praxis eingebürgert, dass der Stabsoffizier als Berufssoldat als Laufbahnziel die Besoldungsgruppe A 14 (Oberstleutnant) und der Berufsunteroffizier die Besoldungsgruppe A 9 (Stabsfeldwebel) erreichen soll, auch wenn das eventuell gerade noch so rechtzeitig vor der Pensionierung erfolgt, dass dieser Dienstgrad noch ruhegehaltsfähig ist. Also müssen genug dieser entsprechend besoldeten Dienstposten vorhanden sein, damit zumindest rechnerisch jedem "Berechtigten" irgendwann ein solcher Dienstposten angeboten werden kann. Ob der Betreffende dann dafür eine entsprechende Versetzung z.B. von München nach Potsdam in Kauf nimmt, ist wieder Entscheidung des einzelnen. Aber die Stellen müssen da sein.
    Geändert von Nemere (22.01.2025 um 12:50 Uhr)

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    Malefiz (22.01.2025)

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  4. #352
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    Man könnte diesen Berufssoldaten auch Stellen in zivilen Verwaltungen anbieten. Viele haben ja etwas studiert. Die Fächer der Bundeswehruniversitäten (Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften, Elektro- und Informationstechnik, Humanwissenschaften, Informatik, Luft- und Raumfahrttechnik, Staats- und Sozialwissenschaften, Wirtschafts- und Organisationswissenschaft) sind ja keine schlechte Vorraussetzung. Sie könnten auch in der Reserve weiterverwendet werden.
    Genauso haben ja viele Portepeeunteroffiziere währen der Dienstzeit zivile Abschlüsse, wie den Meister, erworben.

    Oder man könnte eine mehrjährige Wehrdienstzeit als Vorraussetzung für eine zivile Verbeamtung festlegen. Oder wieder Prämien für längerdienende SaZ anbieten. Alles schon da gewesen.

    Hauptsache ist aber dafür, dass wir uns alle darauf einigen, dass unser System es wert ist, verteidigt zu werden. Es. gibt da viele SPD Mitglieder, die lieber Verhandeln wollen, über was auch immer. Von den Linken, BSW mal ganz abgesehen.
    Geändert von Malefiz (22.01.2025 um 14:20 Uhr)

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    Nemere (22.01.2025)

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  7. #353
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    Diese Übernahme von gedienten Soldaten in die zivile Verwaltung (Eingliederungsschein für Z 12) hat bei der Bundeswehr nie so richtig funktioniert. Oft wurden über die Vormerkstelle nur unbeliebte und sonst nicht zu besetzende Positionen angeboten, außerdem wurden die Dienstjahre bei der Bundeswehr nicht auf die Beförderungslaufzeiten in der neuen Verwendung angerechnet. D.h. der ehemalige Soldat wurde in der zivilen Verwendung im Regelfall immer später als seine nicht gedienten Kollegen befördert.

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  9. #354
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    Ich muß hier dann doch mal einhaken. Ich kenne aus meiner Dienstzeit bei der Landespolizei in Hamburg auch ehemalige SaZ, die mit einem Eingliederungsschein zu uns gekommen waren. Deren Bundeswehrvordienstzeit wurde für die Beförderungszeiten mit 50% und für die Dienstjubiläen (25 Jahre und 40 Jahre) mit 100% anerkannt.

    In späteren Zeiten hat sich da dann wohl mal was geändert. Ein ehemaliger Hauptmann (A11) fing im gehobenen Dienst als Polizeikommissar an und wurde wesentlich schneller zum Polizeihauptkommissar (A11) befördert, als Polizeikommissare, die ohne Vordienstzeiten bei der Bundeswehr oder zivilen Verwaltung bzw. die nach dem Abitur zur Polizei gingen. Und dies lag nicht daran, daß er insgesamt ein sehr guter Beamter war, sondern weil er durch sein früheres Statusamt bei der Bundeswehr wohl auch schnellstmöglich in der neuen Behörde sein altes Statusamt wieder erhalten sollte oder mußte (Stichwort: Besitzstandswahrung).

    Grüße


    Rex Danny

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  11. #355
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    Es gibt hier sicher Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und den Bundesbehörden. Aber gerade das macht es ja nicht besser, wenn es hier keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Die Nichtanrechnung von Bundeswehrvordienstzeiten kenne ich von Fällen aus Bayern (Justizvollzugsdienst, Straßenbauämter) und vom Zoll.
    Sicher wäre das aber auch einer der Gesichtspunkte, der bei einer Restrukturierung der Streitkräfte bzw. bei einem Attraktivermachen des Dienstes in der Bundeswehr geklärt werden sollte.

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  13. #356
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    Zitat Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
    Es gibt hier sicher Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und den Bundesbehörden.
    Das regelt jedes Land (bzw der Bund) für seine Beamten selbst. Die Regelungen sind dabei recht unterschiedlich.

    §31 BayBesG sieht - im Gegensatz z.B. zum direkten Pendant des Bundes, §28 BBesG - keine Anerkennung von Dienstzeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit vor. Und zwar generell.

    Dafür sieht Bayern im Gegensatz zum Bund wiederum die Anerkennung von Freiwilligendiensten auch nach Ende der Wehrpflicht vor (der Bund ausschließlich den Freiwilligen Wehrdienst!). Oder bspw. Baden-Württemberg im Gegensatz zum Bund und zu Bayern die Anerkennung von Dienstzeiten als Pfarrer.

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    Rex Danny (23.01.2025)

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