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Thema: Warum habt ihr die Bundeswehr verlassen?

  1. #11
    Cold Warrior Avatar von Nemere
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    Zitat Zitat von Stefan Steu Beitrag anzeigen
    ...man muß das tun, was die Regierungen anordnen, auch wenn es falsch ist oder man anderer Meinung ist ...
    So etwas nennt man "Primat der Politik". Das ist ein Grundsatz in einer demokratisch legitimierten Armee.

    Mich haben nur die Fotos vom Bundespräsidenten etc. in den Amtsstuben (Gefreiter vom Dienst etc) irritiert, und daß sie ständig einen beobachten und dafür waren sie wahrscheinlich auch da.
    Es stimmt mich bedenklich, wenn Du dich von einem Foto beobachtet fühlst. Der Bundespräsident ist unser Staatsoberhaupt, deswegen hängt sein Bild in Amtsstuben, er hat sicher nicht die Aufgabe, den GvD zu überwachen.

  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu Nemere für den nützlichen Beitrag:

    wernerg (15.09.2023)

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  4. #12
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    Nemere, du sprichst mir aus der Seele.

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  6. #13
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    Also direkt beobachtet gefühlt habe ich mich natürlich nicht, auch weil ich Glück hatte und in 3 Ausbildungszügen mit je ca. 30 Leuten unser Zug in den 2 Monaten nicht drankam als GvD, also einen 24 Dienst als Gefreiten vom Dienst zu machen, ich hab nur mal kurz in das GvD Zimmer reingeschaut und dachte mir, das Foto soll wohl verhindern daß man während dem Dienst einschläft. Damals hatte ich kein Problem mit dem Bundespräsidenten, aber heute würde es mir schwerfallen, weil die aktuellen so gar nicht sind wie Richard von Weizäcker, den letzten Bundespräsidenten, den ich vielleicht sogar gewählt hätte, auch wenn ich sonst eher Piraten oder F.D.P. wähle und da auch Mitgliedsbeiträge zahle, ich mag halt die CSU/CDU/SPD überhaupt nicht, wenn man weiß, was die für Gesetze machen, aber ich hab BWL und Jura studiert und bin deshalb vielleicht ein bißchen sensibel.

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  8. #14
    Cold Warrior Avatar von DeltaEcho80
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    Ich weiß ja nicht, was deine Mission hier im Forum ist und schön, dass du uns hier coram publico darlegst, was und wen du wählst oder auch nicht.

    Auch scheinst du hier auf einem sehr Stammtisch-nahen Niveau diskutieren zu wollen bzw. deine Sichtweisen und Gedanken reinbringen zu wollen.

    Mein Ratschlag: Lese dich hier im Forum erstmal ein wenig ein (viele deiner Fragen sind hier ausreichend durchdekliniert - siehe "Panzersprung vom Zug"), nutze die Suchfunktion und überdenke mal deine Wortwahl.
    Dann kann das hier mit uns was werden.

    Vielen Dank.

  9. Folgende 2 Benutzer sagen "Danke" zu DeltaEcho80 für den nützlichen Beitrag:

    Rex Danny (19.05.2023), wernerg (15.09.2023)

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  11. #15
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    Meine Mission ist ganz harmlos, ich habe schon länger im Forum mitgelesen und wollte mich halt jetzt mal beteiligen an der Diskussion. Ich lese auch viel und bin froh, daß hier sehr viele Experten sind, deshalb ist das Forum so wertvoll.

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  13. #16
    Cold Warrior Avatar von DeltaEcho80
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    Ich stelle es hier mal mit ein, da ich kein neues Thema eröffnen will, es aber sachlich dazu passt.

    Als ehemaliger Genossenschaftsbanker habe ich mitbekommen, dass die "Kaderschmiede" der Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland, die ADG auf Schloss Montabaur, von Brigadegeneral a.D. Boris Nannt geführt wird.

    https://www.adg-newsroom.de/adg-akad...3/boris-nannt/

    In einem anderen Zusammenhang ist mir ein Oberstabsfeldwebel a.D. und ehem. Spieß einer 1. Kompanie eines Panzerbataillons begegnet, der jetzt in der freien Wirtschaft tätig ist.

    Nun meine Frage: Wie läuft denn so ein "Abgang" in der Praxis ab? Als Berufssoldat kann ich ja nicht zu meinem Personalführer gehen und sagen: Ich "kündige zum Quartalsende".
    Gerade als Brigadegeneral wie Nannt, der ja einige prominente Verwendungen inne hatte und in den der Dienstherr ja schließlich auch ein "paar Euro fuffzich" investiert hatte.

    Wie läuft das nach dem Ausscheiden dann mit Rentenversicherung, Krankenversicherung usw.?

    Würde mich mal interessieren.

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  15. #17
    Cold Warrior Avatar von Nemere
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    Zitat Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
    ...
    Als Berufssoldat kann ich ja nicht zu meinem Personalführer gehen und sagen: Ich "kündige zum Quartalsende".
    Im Prinzip schon.

    Für Berufssoldaten gilt § 46 Soldatengesetz:
    Abs. (3): Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren.
    In einer Rechtsverordnung kann für bestimmte Verwendungen wegen der Höhe der mit dem Studium oder der Fachausbildung verbundenen Kosten oder auf Grund sonstiger studien- oder ausbildungsbedingter Besonderheiten eine längere als die dreifache Dauer bestimmt werden; die in Satz 1 genannte Höchstdauer darf nicht überschritten werden.


    In einer Durchführungsverordnung wurde dazu noch bestimmt:
    Die Entlassung aus dem Dienst ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Zur Erledigung von dienstlichen Angelegenheiten kann sie jedoch um bis zu drei Monate hinausgeschoben werden.

    Also faktisch eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten.

    Bei der Rentenversicherung kam die sog. „Nachversicherung“ zum Tragen. Das zuständige Wehrbereichsgebührnisamt entrichtete für die während der Dienstzeit bezahlten Dienstbezüge die entsprechenden Beiträge zur Rentenversicherung an den Rentenversicherungsträger nach.
    In meinem Fall beispielsweise für die Zeit vom 01.07. 1976 bis 31.12.2000.

    Mit der Entlassung aus der Bundeswehr endete auch die freie Heilfürsorge. Also entweder privat krankenversichern oder ganz normal über den Arbeitsgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

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  17. #18
    Cold Warrior Avatar von DeltaEcho80
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    Zitat Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
    Im Prinzip schon.

    Für Berufssoldaten gilt § 46 Soldatengesetz:
    Abs. (3): Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren.
    In einer Rechtsverordnung kann für bestimmte Verwendungen wegen der Höhe der mit dem Studium oder der Fachausbildung verbundenen Kosten oder auf Grund sonstiger studien- oder ausbildungsbedingter Besonderheiten eine längere als die dreifache Dauer bestimmt werden; die in Satz 1 genannte Höchstdauer darf nicht überschritten werden.


    In einer Durchführungsverordnung wurde dazu noch bestimmt:
    Die Entlassung aus dem Dienst ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Zur Erledigung von dienstlichen Angelegenheiten kann sie jedoch um bis zu drei Monate hinausgeschoben werden.

    Also faktisch eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten.

    Bei der Rentenversicherung kam die sog. „Nachversicherung“ zum Tragen. Das zuständige Wehrbereichsgebührnisamt entrichtete für die während der Dienstzeit bezahlten Dienstbezüge die entsprechenden Beiträge zur Rentenversicherung an den Rentenversicherungsträger nach.
    In meinem Fall beispielsweise für die Zeit vom 01.07. 1976 bis 31.12.2000.

    Mit der Entlassung aus der Bundeswehr endete auch die freie Heilfürsorge. Also entweder privat krankenversichern oder ganz normal über den Arbeitsgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
    Ah, ok, dieser Paragraf war mir bislang nicht bekannt und ich habe wieder etwas "dazu gelernt".

    Wenn ich das richtig verstehe, kann ein BS nach 10 Jahren auf jeden Fall dann diesen Antrag stellen?

    Nachversicherung in der Rente verstehe ich. Auch das mit dem Ende der freien Heilfürsorge.

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  19. #19
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    Zitat Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
    Wenn ich das richtig verstehe, kann ein BS nach 10 Jahren auf jeden Fall dann diesen Antrag stellen?
    Richtig. Bei einem Offizier mit Studium waren es immer 10 Jahre
    - 1 Jahr Erste Ausbildungsphase,
    - drei Jahre Studium.
    - Diese 3 Jahre mal drei = 9 Jahre, das wäre die anschließende Dienstzeit.

    Eigentlich wären somit dreizehn Jahre abzuleisten ( 1 Jahr + 3 Jahre + 9 Jahre), aber hier griff dann die Regelung "längstens nach zehn Jahre".

    Bei Offizieren ohne Studium oder bei Feldwebeln müsste genau geprüft werden, wie lange die Fachausbildung dauerte, aber unter 10 Jahren Dienstzeit läuft nichts.

    Manche zogen dann die "Notbremse" und wurden auf einmal zum Kriegsdienstverweigerer. "Beliebt" war es, diesen Antrag beim Offizierlehrgang A an der Offizierschule des Heeres in Hannover zu stellen, wenn dort in der Taktik-Ausbildung der Einsatz von Nuklearwaffen durch die NATO behandelt wurde. Das wurde in den Anträgen dann als Schlüsselerlebnis dargestellt, bei dem der Antragsteller jetzt erst erkannt hatte, das er eigentlich in seiner tiefsten ein Pazifist ist. Es kursierten dazu entsprechende Anleitungen, vertrieben von der DFG-VK, der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner, die wiederum von der DKP gesponsort wurde.

  20. Folgender Benutzer sagt Danke zu Nemere für den nützlichen Beitrag:

    DeltaEcho80 (15.09.2023)

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  22. #20
    Cold Warrior Avatar von Thunderhorse
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    Eventuell hier zum Thema von Interesse:

    Interessenkollision
    https://www.bmvg.de/de/service/korru...essenkollision

    Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
    § 8 Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__8.html

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