Provinzposse um eine gelbe Schleife

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  • DeltaEcho80
    Cold Warrior
    • 09.03.2013
    • 1714

    #1

    Provinzposse um eine gelbe Schleife

    Hallo zusammen,

    im Landkreis Schweinfurt gibt es einige Gemeinden, die Patenschaften zu Bundeswehreinheiten pflegen.

    Grafenrheinfeld z.B. unterhält seit langen Jahren eine Patenschaft zur InfS, einige Gemeinden aus dem südlichen Landkreis um Gerolzhofen und Geo selbst unterhalten Patenschaften zu einzelnen Kompanien der 467er in Volkach.

    Im Zuge dieser Patenschaften wurden auch die berühmten gelben Schleifen an den Ortseingangstafeln angebracht.

    Nun hat das Landratsamt Schweinfurt die Gemeinden darauf hingewiesen, dass dies nicht rechtens ist, da "Verkehrszeichen nicht verändert werden dürfen". Eine konkrete Anordnung zum Entfernen der Schleifen ist aber nicht ergangen, nur der Hinweis.

    Die Stadt Gerolzhofen geht jetzt z.B. dazu über und bringt die Schleifen an stadteigenen Hinweistafeln an, die 100 Meter vom Ortsschild weg sind.

  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2844

    #2
    Ich möchte wetten, wenn eine Gemeinde ihre Verbundenheit zur LGBTQ-Gemeinschaft (bzw. LGBTQIA oder LGBTQIA2s oder was es inzwischen noch für Sekten in dieser Richtung gibt) erklärt und deswegen deren vielfarbig gestreiftes Banner an der Ortstafel anbringt, wird sich kein Landratsamt darüber aufregen.

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    • kato
      Cold Warrior
      • 03.03.2009
      • 873

      #3
      Die StVO besagt in §33 Abs 2 ausdrücklich "Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig." Es ist auch nicht möglich für Gemeinde oder Landratsamt über §46 eine Ausnahmegenehmigung hierfür zu erteilen. Ein Verstoß gegen §33 Abs. 2 ist bei vorsätzlichem wie auch fahrlässigem Vorgehen eine Ordnungswidrigkeit.

      Ganz unabhängig vom Inhalt.

      Kommentar

      • Nemere
        Cold Warrior
        • 12.06.2008
        • 2844

        #4
        Ich kann in der gelben Schleife weder Werbung noch Propaganda erkennen. Der § 33 Abs. 2 wurde im Hinblick auf Werbeplakate von Parteien, auf Werbeplakate von Zirkussen oder anderer Veranstaltungen eingeführt, das trifft hier alles nicht zu. Werbung oder Propaganda soll zu einem bestimmten Verhalten im Hinblick auf die dort beworbenen Aktionen oder Gegenstände auffordern, auch das ist bei der gelben Schleife nicht der Fall.
        Es ist wieder typische deutsche Bürokratenmanier hier den eigentlichen Sinn dieser Bestimmungen in völlig überzogener Weise auszulegen.

        Kommentar

        • Nemere
          Cold Warrior
          • 12.06.2008
          • 2844

          #5
          Passt irgendwie zu diesem Thema.
          Der Freistaat Sachsen hat bereits 2021 der Stadt Frankenberg/Sa. die sonstige Bezeichnung „Garnisonsstadt“ verliehen, dieser Zusatz kann jetzt auf den Ortsschildern (und auch auf amtlichen Schreiben) geführt werden.

          Sachsen bringt es auch fertig, Zschopau die Bezeichnung „Motorradstadt“ zu verleihen, obwohl dort seit Jahren kein Motorrad mehr gebaut wird.

          Amtsblatt mit den den beiden diesbezüglichen Bekanntmachungen anbei.
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