In der "Zivilschutz"-Ausgabe 01/1979 habe ich zufällig gerade einen ein-seitigen erläuternden Artikel zu Notfalldepots für Medikamente gefunden (Seite 2), mit wenig aussagender Karte in der wohl alle 69 Depots verzeichnet sind (nicht gezählt...).
Hat zu diesem Thema schon mal jemand hier zufällig beim BA recherchiert? Es gibt wohl Sachakten zum Thema, u.a. B 189/21447 - "Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln in Katastrophenfällen und im Verteidigungsfall sowie Änderung der Preisauszeichnungsverordnung" mit Bezugsjahr 1971.
Die im Artikel genannte Apothekenbetriebsverordnung von 1968 und deren Anlage 4 gibt nach einer schnellen Recherche wenig her, da geht es nach meiner Interpretation mehr um die Vorratshaltung in der Apotheke selbst, in der ein mittlerer Wochenbedarf an Sera für u.a. Diphterie, Tetanus, Wundbrand, Milzbrand sowie Schlangen- und Spinnengift vorzuhalten ist. Im F-Fall scheint dies an die Notfalldepots ausgelagert gewesen zu sein, die flächendeckend die entsprechenden Mittel binnen einer Stunde an Apotheken ausliefern konnten.