Also ich hab im Strafgesetzbuch Kommentar unter § 123 StGB nachgeschaut. Es gibt kein Hausrecht im Zug oder Bahnhof. "Geschütztes Rechtsgut ist das Hausrecht", also das Interesse, in "Haus und Hof nicht durch die Anwesenheit Unbefugter gestört zu werden."
Es geht also darum, entscheiden zu können, wer sich in den "geschützten Räumen" aufhalten darf und wer befugt ist oder nicht. Wer eine gültige Fahrkarte hat, ist immer befugt, selbst ohne Fahrkarte wäre man wohl befugt sich dort aufzuhalten. Jeder der behauptet, eine Fahrkarte kaufen zu wollen, oder eine hat, ist schon mal befugt und darf einfach nicht rausgeworfen werden. Das wär vielmehr ein krasser Verstoß gegen geltendes Recht und willkürlich (Artikel 1 Grundgesetz: Menschenwürde, Artikel 2 Grundgesetz: Allgemeine Handlungsfreiheit, Artikel 3 Grundgesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich).
Der Bahnhof ist auch schon kein privates Haus oder Hof und auch kein umschlossener Geschäftsraum, sondern vollkommen und von allen Seiten öffentlich und mit Absicht zugänglich, genau wie eine Straße, Autobahn, auch wenn sie privat oder öffentlich betrieben wird, oder Flughafen oder eine Schiffahrtsstraße, ein Fluß, ein See, ein Wald und ein Gebirge etc. Da darf jeder fahren. Ist auch fraglich, wer durch die Anwesenheit der uniformierten Soldaten (Fahrgäste), sollten sie unbefugt sein, was sie sie nicht, "gestört" wird. Niemand.
Da der Bahnhof allgemein zugänglich und nicht eingezäunt ist, gibt es daher auch kein Hausrecht. Es ist kein befriedetes Besitztum. Es soll ja jeder rein. Auch der Zug, solang er steht, und die Türen offen sind, ist kein solches befriedetes Besitztum. Deshalb ist der Hinweis auf ein angebliches Hausrecht juristisch völlig falsch und dient nur der Einschüchterung der Fahrgäste. Jedes anständige Gericht wird das auch so sehen, aber gut, da hab auch Erfahrungen gemacht, daß viele Richter keinen Bock haben, lange Urteile zu schreiben.
Ich bin früher viel Bahn gefahren und ich hab BWL und Jura studiert, daher weiß ich das