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Thema: Pfarrhelfer der Bundeswehr - Bewaffnung

  1. #1
    Cold Warrior Avatar von Nemere
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    Standard Pfarrhelfer der Bundeswehr - Bewaffnung

    Mir war bisher nicht bekannt, dass für die Pfarrhelfer der Bundeswehr eine Bewaffnung (Pistole P 1) vorgesehen war. Beim Blättern in einer StAN der Luftwaffe bin ich jetzt auf einen entsprechenden Hinweis dazu gestossen, ist als Anhang beigefügt.
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    palatinat (24.03.2024)

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  4. #2
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    Avatar von Rex Danny
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    Ich meine mich zu erinnern, daß unser katholischer Militärpfarrer in den 70er/ Anfang 80er Jahren auch einen Soldaten als Parrhelfer hatte bzw. einen Pfarrhelfer, der zumindest bei der Bundeswehr angestellt war. Unser Militärpfarrer hatte auch einen olivgrünen VW Passat mit Y-Kennzeichen. Alleine dies bedeutet schon, daß der Fahrer dieses Fahrzeugs, nämlich der Pfarrhelfer, in Diensten der Bundeswehr stehen mußte. Wenn also der V-Fall ausgerufen worden wäre, wäre spätestens dann der zivile, bei der Bundeswehr angestellte Pfarrhelfer, in den Soldatenstatus übergegangen. Und da er ja "nur" Pfarrhelfer war/ ist, muß natürlich auch eine Bewaffnung erfolgen.

    Gleiches galt übrigens auch für die zivil angestellten Panzer- und Kraftfahrer an der Panzertruppenschule. Auf meine Frage an meinen Vater, wer denn seinen Leopard 2 im Krieg fahren würde, kam als Antwort, auch er. Er und die anderen Kraftfahrer würden alle eine Uniform bekommen und dann als Soldaten die Fahrzeuge weiter bedienen.

    Grüße


    Rex Danny

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  6. #3
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    Die Pfarrhelfer gab es bereits im Frieden. Ob die jetzt bei der Bundeswehr oder bei der jeweiligen Landeskirche angestellt waren, entzieht sich meiner Kenntnis. In vielen Fällen war es so, dass der Pfarrhelfer gedienter Reservist der Bundeswehr war, also bereits einen Dienstgrad der Reserve hatte. Dann war es sicher kein Problem, ihn mit seiner Mob-Verwendung "Pfarrhelfer" einzuplanen und im V-Fall zu aktivieren. Mir ist allerdings keine Rechtsgrundlage bekannt. dass er allein deswegen, weil er dann im Soldatenstatus ist, eine Bewaffnung erhalten muß.
    Wenn ich mich recht entsinne, hatten wir doch hier im Forum mal einen User, der Pfarrhelfer bei der Bundeswehr war. Vielleicht liest er ja noch mit und kann hier Hintergrundwissen vermitteln.

    Zivilkraftfahrer und anderes Zivilpersonal wurden nicht automatisch Soldaten. Ich füge dazu einen Auszug aus dem OpBefehl des Versorgungskdo 860 bei, in dem die Verfahrensweise beschrieben ist.
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  8. #4
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    Also ich lese und interpretiere die Verfahrensweise so, wie mein Vater es in Kurzform gesagt hatte. Er saß auf einer F-Stelle und wäre über die zuständige StOV angefordert worden, weil die F- in eine V-Stelle umgewandelt worden wäre.

    Zum Pfarrhelfer: Ein Pfarrhelfer ist ein Pfarrhelfer und hat meines Wissens keine Rechte und Pflichten wie ein Pfarrer. Und ein Soldat hat eben auch bewaffnet zu sein, sonst wäre er ja kein Soldat. Und ein Pfarrhelfer mit einem umgehängten G3 neben dem Pfarrer hätte wohl auch martialisch ausgesehen. Daher eine Pistole zur Selbstverteidigung für sich und seinen Pfarrer.

    Des Weiteren muß der Pfarrhelfer nicht nur zumindest Reservist gewesen sein, er muß zusätzlich auch als Zivilbeschäftigter bei einer Standortverwaltung oder Wehrbereichsverwaltung aufgehängt gewesen sein. Wenn er nicht Bundeswehrbediensteter wäre, dürfte er kein Bundeswehrfahrzeug fahren. Es geht hierbei ja auch um haftungsrechtliche Dinge. Ich kann ja auch nicht als normaler Bürger einfach irgendein Dienstfahrzeug einer x-beliebigen Behörde fahren.

    Grüße


    Rex Danny

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  10. #5
    Cold Warrior
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    Zitat Zitat von Rex Danny Beitrag anzeigen
    ... Wenn er nicht Bundeswehrbediensteter wäre, dürfte er kein Bundeswehrfahrzeug fahren.
    Da gibt es zahlreiche Ausnahmen in den einschlägigen Vorschriften (ZDv 43/1 und ZDv 43/2, Auszüge sind beigefügt). Ein Mlitärpfarrer - Kein Bundeswehrbediensteter! - konnte durchaus sein Dienstfahrzeug selbst fahren. Der erforderliche Bundeswehrführerschein war für den Besitzer einer zivilen Fahrerlaubnis der Klasse B oder früher Drei kaum mehr als eine Formsache und beschränkte sich eigentlich auf eine kurze Überprüfungsfahrt.

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  12. #6
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    Hallo, ich befürche hier liegt eine kleine Verwirrung vor. In dem eingestellten Dokument geht es um die Besetzung von V Dienstposten für Zivilisten. Es scheint eher unbekannt zu sein, dass auch im V Fall Zivilisten in der Bw Dienst tun sollten. Es gab viele Bereiche, in denen der Bedarf im V Fall größer war als im Frieden, andere Bereiche entfielen im V Fall. Deswegen musten die kalenderführenden Dienstellen den Personalbedarf an Zivilisten für den V Fall planen. Zur Besetzung dieser Stellen gab es mehrere Möglichkeiten: Der Dienstposten ist sowohl im Frieden als auch im V Fall identisch. ALS Beispiel nehmen wir mal den Kesselwärter der Heizungsanlage einer Kaserne, die im V Fall Kriegstationierungsobjekt eines Reservelazarettes wird. Der Mitarbeiter bleivt einfach auf seinem Posten. Der Dienstposten fällt im V Fall weg, der Mitabeiter kann aber einen V Posten in einer anderen Dienstelle besetzen. Nehmen wir hier mal eine zahnmedizinische Fachsngestellte eines San Zentrums. Dieses wird im V Fall aufgelöst, dass Personal bilded den Kader einer Reservelazarettgruppe. Die Zahnarzthelferhin wird auf eine ihrer Ausbildung entsprechenden Stelle in der Res.Laz. Gruppe eingeplant. Als Variante hiervon bildet das San Zentr. den Kader eines Laz. 200. Hier ist ausschließlich militärsches Personal eingeplant. Die Zahnarzthelferin kann hier also nicht eingeplant werden und wird in einem Res.Laz.eingeplant. Als dritte Variante eine V- Stelle kann nicht mit im V Fall freiwerdenden Zivilmitarbeiter besetzt werden. Hier fordert die Stov über das Arbeitssicherstellungsgesetz beim zuständigen Arbeitsamt den Mitarbeiter an. Dieser wird nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz verpflichtet, also nicht als Soldat einberufen sonder er bleibt Zivilist. Ein Beispiel hierfür wären die Stellen für die Bäcker der Feldbäckereien der Wehrbereichsverpflegungsämter.

  13. Folgender Benutzer sagt Danke zu allrad für den nützlichen Beitrag:

    wernerg (26.03.2024)

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  15. #7
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    Zitat Zitat von allrad Beitrag anzeigen
    Es scheint eher unbekannt zu sein, dass auch im V Fall Zivilisten in der Bw Dienst tun sollten. Es gab viele Bereiche, in denen der Bedarf im V Fall größer war als im Frieden
    Ein Beispiel: Das Gerätedepot FELDSTETTEN hatte im Frieden 84 Zivilbeschäftigte, für den V-Fall waren 177 Zivilisten eingeplant, also mehr als doppelt so viele.

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    wernerg (26.03.2024)

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